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Die Vorsorgevollmacht

Eine gerichtliche Betreuung kann dann umgangen werden, wenn ein Bevollmächtigter die Angelegenheiten regeln kann. Diese erteilte Vollmacht wird aus diesem Grund auch Vorsorgevollmacht genannt.

Der Vollmachtgeber kann seinen Bevollmächtigten frei bestimmen. Es empfiehlt sich eine umfassende Bevollmächtigung, damit die bevollmächtigte Person auch alle möglichen Angelegenheiten ausführen kann. Typischerweise wird deswegen die Befugnis gegeben, in allen vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten tätig zu werden.

Bei der Bedeutsamkeit der Aufgabe sollten nur Personen des Vertrauens zur Bevollmächtigung herangezogen werden. Empfehlenswert ist ein ausgiebiges Vorgespräch über alle Wünsche des Vollmachtgebers.

Im Internet finden Sie ein Register in dem Vorsorgevollmachten hinterlegt werden können. Außerdem weitere Informationen über Vorsorge und Rechtsbetreuung.

 


Links

  Lexikon Vorsorgevollmacht

  Das Vorsorgeregister

  BGB Bevollmächtigter
 


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