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Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt mit dem Ziel, das Risiko der Pflegebedürftigkeit finanziell abzusichern.

Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss eine Pflegestufe festgestellt werden. Pflegebedürftige stellen dafür einen Antrag bei ihrer Krankenkasse. Von dort aus wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung beauftragt, der je nach festgestelltem Pflegeaufwand die Pflegestufe empfiehlt.

  • Körperpflege
  • Mobilität
  • Ernährung
  • Hauswirtschaftliche Versorgung

Der weitere Weg

  Antrag Pflegeleistungen

  Das Pflegetagebuch

  Der MDK Gutachter kommt

 

  Widerspruch

  Leistungen der  
    
Pflegeversicherung

 



Fußnote: Die Hilfeseite (auch Forum) Senioren-Fragen ist eine Hilfeseite für pflegende Angehörige. Angehörige von pflegebedürftigen bekommen hier Hilfe bei der zukünftigen Entscheidung für die Pflege (nicht nur häusliche Pflege) bekommen. Dazu erhalten die pflegenden auch die verschiedenen Formen der Pflege aufgezeigt. Dazu sind die Leistungen der Pflegekasse und der Weg zur Pflegestufe erklärt. Der pflegenden-angehörige hat im angeschlossenen Hilfe- und Austauschforum weiter die Möglichkeit sich mit Betroffenen und Profipflegern zu beraten und Auszutauschen.