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Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt mit dem Ziel, das Risiko der Pflegebedürftigkeit finanziell abzusichern.
Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss eine Pflegestufe festgestellt werden. Pflegebedürftige stellen dafür einen Antrag bei ihrer Krankenkasse. Von dort aus wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung beauftragt, der je nach festgestelltem Pflegeaufwand die Pflegestufe empfiehlt.
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