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Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege (Urlaubspflege genannt) kann dem pflegenden Angehörigen Entlastung bieten, wenn sie beispielsweise durch Urlaub, Kur oder Krankheit für kurze Zeit nicht in der Lage sind, ihren Angehörigen selbst zu betreuen. Ziel der Kurzzeitpflege ist es, in der familiären Pflegesituation Freiräume zu schaffen und die Angehörigen bei den oftmals schwierigen und verantwortungsvollen Aufgaben zu entlasten.

Die Pflegeversicherung deckt einen Teil der Kosten ab. Für bis zu vier Wochen im Jahr ist eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse möglich. Die pflegebedingten Aufwendungen dürfen 1.432 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden selbst getragen.

Reichen die eigenen finanziellen Mittel nicht aus, kann unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe beantragt werden.

 

 

 


Links

  Lexikon Kurzzeitpflege

  SGB XI Kurzzeitpflege
 


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